RECHTMÄSSIGE EINBÜRGERUNG DR. MARIO-MAX PRINZ ZU SCHAUMBURG-LIPPE
Rechtliche Stellungnahme zu Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe von Rechtsanwalt Dr. Alfred Holzmair
1.) Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe führt den Namen “Prinz zu Schaumburg-Lippe” rechtmässig. Er wurde 2009 rechtskräftig von seinem deutschen Stiefvater Waldemar Prinz zu Schaumburg-Lippe Nachod, dem Cousin der Dänischen Königin Margrethe II., adoptiert! Spruch des Gerichts: Nachname PRINZ ZU SCHAUMBURG-LIPPE.
2.) Vor dem Hanseatischen OLG ist noch ein Rechtsstreit zwischen Alexander und Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe anhängig. Dieser ist noch nicht entschieden! (Gänzlich überholte Rechtslage durch die deutsche Adoption durch Prinz Waldemar).
3.) Die Einbürgerung von Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe erfolgte rechtmässig!
4.) Gegen den Anzeiger wird Rechtsanwalt Dr. Alfred Holzmair Straf-Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten! Die Medien werden medienrechtlich darauf hin gewiesen, dass es der angeblichen Story an jegelichem Substrat mangelt. Absender der Stellungnahme & Urheber
Für Rückfragen: Rechtsanwalt Dr. Alfred Holzmair, AHolzmair@web.de 08751 8761-0 Poststr. 8, 84048 Mainburg